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Beantragung eines Rückreisedokumentes

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Ein Rückreisedokument wird für die Rückkehr nach Lettland ausgestellt und der Inhaber des Rückreisedokumentes ist berechtigt, einmal die Grenze der Republik Lettland zu überqueren, um in Lettland einzureisen. Das Rückreisedokument wird für 30 Tage ausgestellt. Der Inhaber des Rückreisedokumentes ist verpflichtet, auf dem direkten Weg nach Lettland zu reisen. Nach der Rückkehr muss die Person in der Passabteilung des Amts für Staatsangehörigkeit und Migration einen neuen Pass beantragen.

Für die Ausstellung eines Rückreisedokumentes werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Ausgefülltes Antragsformular.
2. Kopie des Passes. Im Falle eines Diebstahls oder des Verlustes des Passes ein Dokument, das die Identität der Person bestätigt.
3. Zwei Passfotos.
4. Im Falle eines Diebstahls eine Bescheinigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls.
5. Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden: für eine Sendung per Einschreiben ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag.
6. Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden: Nachweis über das Entrichten der Gebühr durch eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung.

Für das Ausstellen des Rückreisedokuments ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro; für Personen bis zum 15. Lebensjahr 10,00 Euro fällig.

Unsere Bankverbindung:
Botschaft der Republik Lettland
Konto Nr. 266 505 702
Commerzbank Berlin
BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: V/N, Rückreisedokument

Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!