Konsulat der Republik Lettland in Bonn
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Beantragung eines Rückreisedokumentes 

Ein Rückreisedokument wird für die Rückkehr nach Lettland ausgestellt und der Inhaber des Rückreisedokumentes ist berechtigt, einmal die Grenze der Republik Lettland zu überqueren, um in Lettland einzureisen. Das Rückreisedokument wird für 30 Tage ausgestellt. Der Inhaber des Rückreisedokumentes ist verpflichtet, auf dem direkten Weg nach Lettland zu reisen. Nach der Rückkehr muss die Person in der Passabteilung der Verwaltung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten einen neuen Pass beantragen.


Für die Ausstellung eines Rückreisedokumentes werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular.

2. Pass.

Im Falle eines Diebstahls oder des Verlustes des Passes  -   eine Kopie des Passes oder ein Dokument, das die  Identität der Person  bestätigt.

3. Zwei Passfotos.

4. Im Falle eines Diebstahls - eine Bescheinigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls. 

5. Für eine Sendung per Einschreiben ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag, falls die Unterlagen per Post eingereicht werden.

6. Nachweis über das Entrichten der Gebühr (eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung oder Verrechnungsscheck oder entsprechende Summe in Bargeld). 

 

Für das Ausstellen des Rückreisedokuments ist eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00; für Personen bis zum 16. Lebensjahr EUR 10,00  – fällig.


Unsere Bankverbindung:

Botschaft der Republik Lettland

Konto Nr. 266 505 702

Commerzbank Berlin

BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: V/N, Rückreisedokument


Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!


Reinerzstraße 40 - 41, 14193, Berlin, +49 3082600222