Beantragung eines Rückreisedokumentes |
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Ein Rückreisedokument wird für die Rückkehr nach Lettland ausgestellt und der Inhaber des Rückreisedokumentes ist berechtigt, einmal die Grenze der Republik Lettland zu überqueren, um in Lettland einzureisen. Das Rückreisedokument wird für 30 Tage ausgestellt. Der Inhaber des Rückreisedokumentes ist verpflichtet, auf dem direkten Weg nach Lettland zu reisen. Nach der Rückkehr muss die Person in der Passabteilung des Amts für Staatsangehörigkeit und Migration einen neuen Pass beantragen. Für die Ausstellung eines Rückreisedokumentes werden folgende Unterlagen benötigt:
Für das Ausstellen des Rückreisedokuments ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro; für Personen bis zum 15. Lebensjahr 10,00 Euro fällig.
Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen! | |||||







