Konsulat der Republik Lettland in Bonn
Botschaft der Republik Lettlan...  /  Konsularische Information
  

Die Registrierung des Kindes als Staatsbürger Lettlands 

Wenn Sie Ihr Kind als lettischen Staatsbürger registrieren möchten, müssen folgende Unterlagen in der lettischen Botschaft in Berlin eingereicht werden:


1. Passkopien beider Eltern;

2. Die Internationale Geburtsurkunde des Kindes, bestätigt mit der Apostille  (beim Amtsgericht, Landesgericht, Regierungspräsidium oder Bezirksregierung);

3. Die aktuelle Meldebescheinigung;

4. Formloser Antrag mit der Bitte das Kind als lettischen Staatsangehörigen zu registrieren;

5. Ausreichend für Einschreiben frankierter Rückumschlag.


Die Gebühr für die Registrierung beträgt 15,00 EUR.

 

Bitte beachten! 

  • Wenn einer der Eltern ausländischer Staatsbürger oder Staatenlose Person ist, muss die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt werden und die Unterschrift des Notars mit einer Apostille beglaubigt werden (siehe oben).
  • Wenn beide Eltern lettische Staatsangehörige sind, kann die Registrierung per Post beantragt werden. In dem Fall ist die notarielle Beglaubigung der Unterschriften nicht erforderlich.


Nach der Registrierung erhält das Kind einen Personencode. 

 

Passbeantragung

Jede Person, die nach Lettland reist, benötigt ein eigenes Reisedokument. Für Ihr Kind können Sie einen Reisepass durch die Botschaft beantragen.


Eintragung in die Pässe der Eltern

Nachdem das Kind den Personencode erhalten hat, kann der Name des Kindes in die lettischen Pässe der Eltern eingetragen werden. Dafür müssen die Pässe zusammen mit einem frankierten und mit Ihrer Adresse beschrifteten Briefumschlag zugesendet werden. Für den Eintrag werden die Pässe nach Lettland gesendet. Den Namen des Kindes können die Eltern auch während des Aufenthaltes in Lettland in ihren Pässen eintragen lassen.


Um die Wartezeit in der Botschaft zu verkürzen, bitten wir Sie im Vorfeld die Kopien aller notwendigen Dokumente, eine Kopie des Passes (die Seite mit dem Lichtbild und die Seite mit dem Aufenthaltsstatus für Deutschland) und Nachweis über das Entrichten der Gebühr (eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung) an die Botschaft zu senden.

 

Unsere Bankverbindung:
Commerzbank Berlin
Konto-Nr. 266 505 701
BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: K/N, Registrierung des Kindes als Staatsbürger Lettlands


Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!


Reinerzstraße 40 - 41, 14193, Berlin, +49 3082600222