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Die Registrierung des Kindes als Staatsbürger Lettlands

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Wenn Sie Ihr Kind als lettischen Staatsbürger registrieren möchten, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:

1. Antrag der Elternteile die lettische Staatsbürger sind.

2. Formloser Antrag der Elternteile, falls die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Staatenlose Person sind. In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt werden.

3. Die Internationale Geburtsurkunde des Kindes.

4. Passkopien beider Eltern.

5. Die aktuelle Meldebescheinigung.

6. Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden ein für eine Sendung per Einschreiben ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag.

Nach der Registrierung erhält das Kind einen Personencode. Jede Person, die nach Lettland reist, benötigt ein eigenes Reisedokument. Für Ihr Kind können Sie einen Reisepass durch die Botschaft beantragen.