Botschaft der Republik Lettlan...  /  Konsularische Information
  

Ausstellung eines Passes für lettische Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger

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Lettische Staatsangehörige und Nicht-Staatsbürger Lettlands, die ständig in Deutschland wohnen oder sich dauerhaft aufhalten und in der nächster Zeit nicht nach Lettland reisen, können einen neuen Pass bei der Botschaft der Republik Lettland beantragen.


Dazu ist die persönliche Erscheinung notwendig. Wir bitten Sie im Vorfeld um eine telefonische Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung unter der Nummer +49 (0) 30 826 00 210 oder +49 (0) 30 826 00 212.


Für die Passausstellung müssen in der Botschaft folgende Dokumente im Original vorgelegt werden:

1. Alter Pass.

2. Meldebescheinigung über den Wohnort in Deutschland.

3. Zusätzliche Dokumente bei Änderungen des Familienstandes:

a. Heirat und Familiennamensänderung: einen Auszug aus dem Heiratseintrag (sog. Internationale Heiratsurkunde) im Original. Ein Auszug aus dem Familienbuch ist nicht ausreichend. Außerdem wird eine Kopie des Personalausweises / des Passes des Ehepartners sowie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular benötigt.

b. Scheidung und Familiennameänderung - entsprechendes Scheidungsurteil, falls die Ehe geschieden worden ist, sowie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular benötigt.

c. Geburt von Kindern oder Erstausstellung des Passes - die Internationale Geburtsurkunde.

4. Bei Verlust des Passes: eine Bescheinigung von der Polizei.

5. Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr: 1 Passfoto (35x45 mm, +/-1 mm. Abstand vom Kopf zum oberen Rand des Fotos 6, +/-2 mm, vor einem weißen Hintergrund. Es werden keine in Fotoautomaten angefertigten Bilder und Bilder, die älter als 3 Monate sind, angenommen. ); alternativ besteht die Möglichkeit, Fotos in der Botschaft während der Passbeantragung anzufertigen.


Staatliche und Konsulargebühr für die Passausstellung

Rentner, Behinderte der 1. oder 2. Stufe; Personen im Alter bis 20 Jahren

55,00–60,00 Euro (abhängig vom Passaustellungsgrund)

Für andere Personen

70,00 – 75,00 Euro (abhängig vom Passaustellungsgrund)

Die Gebühr ist in der Botschaft in bar zu entrichten sowie Briefmarken im Wert von 2,95 Euro für die Zusendung des neuen Passes einzureichen.


Seit dem 20. November 2007 werden in Lettland neue Staatsbürger- und Fremdenpässe ausgestellt. Der neue Pass ist ein Identitäts- und Reisedokument, das die Anforderungen lettischer Institutionen und der Europäischen Union erfüllt und den internationalen Standards entspricht. In der Seite mit den Personendaten ist ein Mikroschema mit den biometrischen Daten des Passinhabers eingearbeitet. Die Fingerabdrücke werden für Personen ab dem 12. Lebensjahr aufgenommen.

Weitere Informationen über die neuen Pässe sind auf der Homepage der Passbehörde zu lesen.


Die Pässe haben folgende Gültigkeit:

Alter der Person

Dauer der Gültigkeit

Bis 5 Jahre

1 Jahr

5 bis 60 Jahre

5 Jahre

Über 60 Jahre

10 Jahre


Ab dem Zeitpunkt, wenn alle Unterlagen bei der Botschaft eingereicht und unterschrieben worden sind, beträgt die Ausstellungszeit 4 bis 8 Wochen.


!!! Die Pässe der Staatsbürger Lettlands, die zwischen dem 1. Juli 1992 und 30. Juni 2002 ausgestellt wurden, sind für Reisen und auch für die Anwendung in Deutschland ab dem 1. Juli 2008 ungültig!!!