Ausstellung eines lettischen und eines Alien's Passes
Lettische Staatsangehörige und Einwohner Lettlands, die ständig in Deutschland wohnen oder sich dauerhaft aufhalten und in der nächster Zeit nicht nach Lettland reisen, können einen neuen Pass bei der Botschaft der Republik Lettland in Berlin beantragen.
Dazu ist die persönliche Erscheinung notwendig (Adresse und Öffnungszeiten siehe unten).
Wir bitten Sie im Vorfeld die Kopien aller notwendigen Dokumente und eine Kopie des Passes (die Seite mit dem Lichtbild) an die Botschaft zu senden. Nach der Zusendung der Unterlagen bitten wir Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.
Für die Passausstellung müssen in der Botschaft folgende Dokumente im Original vorgelegt werden:
1. Pass;
2. Meldebescheinigung über den Wohnort in Deutschland;
3. Zusätzliche Dokumente bei Änderungen des Familienstandes:
3.1. Heirat: Einen Auszug aus dem Heiratseintrag (sog. Internationale Heiratsurkunde) im Original, bestätigt mit Apostille*. Es wird kein Auszug aus dem Familienbuch angenommen;
3.2. Scheidung: Entsprechendes Scheidungsurteil, bestätigt mit Apostille*, wenn die Ehe geschieden worden ist;
3.3. Geburt von Kindern oder Erstausstellung des Passes:
Die Internationale Geburtsurkunde, bestätigt mit Apostille*.
4. Bei Verlust des Passes: eine Bescheinigung von der Polizei.
5. Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr – 2 Passfotos (35x45 mm, +/-1 mm von einem Negativ, Abstand vom Kopf zum oberen Rand des Fotos 6, +/-2 mm, vor einem weißen Hintergrund. Es werden keine in Fotoautomaten angefertigten Bilder und Bilder, die älter als 3 Monate sind, angenommen).
Für alle Personen ab dem 5. Lebensjahr werden die Fotos in der Botschaft während der Passbeantragung ausgefertigt.
* Alle in Deutschland ausgestellten Dokumente außer Meldebescheinigung sind in den örtlichen Behörden mit einer Apostille zu bestätigen (beim Amtsgericht, Landgericht, Regierungspräsidium oder bei der Bezirksregierung).
Staatliche und Konsulargebühr für die Passausstellung
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Kinder bis zum 15. Lebensjahr; Personen, die innerhalb von 30 Tagen nach dem 15. Geburtstag die Dokumente eingereicht haben; behinderte Kinder |
50,00 EUR |
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Rentner, Behinderte der 1. oder 2. Stufe; Personen im Alter von 15 bis 20 Jahren |
55,00–70,00 EUR (abhängig vom Passaustellungsgrund) |
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Für andere Personen |
70,00 – 75,00 EUR (abhängig vom Passaustellungsgrund) |
Die Gebühr ist in der Botschaft in Bar zu entrichten sowie Briefmarken im Wert von 3,50 EUR für die Zusendung des neuen Passes einzureichen.
Ab dem 20. November 2007 werden in Lettland neue Staatsbürger- und Fremdenpässe ausgestellt. Der neue Pass (so genannter EU Pass) ist ein Identitäts- und Reisedokument, das die Anforderungen lettischer Institutionen und der Europäischen Union erfüllt und den internationalen Standards entspricht. In der Seite mit den Personendaten ist ein Mikroschema mit den biometrischen Daten des Passinhabers eingearbeitet. Die Fingerabdrücke werden für Personen ab dem 10. Lebensjahr eingeschlossen. Weitere Informationen über die neuen Pässe sind auf der Homepage der Passbehörde zu lesen.
Die Pässe haben folgende Gültigkeitstermine:
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Alter der Person |
Gültigkeitstermin |
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Bis 5 Jahre |
1 Jahr oder für die Dauer der Reise |
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5 bis 60 Jahre |
5 Jahre |
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Über 60 Jahre |
10 Jahre |
Ab dem Zeitpunkt, wenn alle Unterlagen bei der Botschaft eingereicht und unterschrieben worden sind, beträgt die Ausstellungszeit 4 bis 8 Wochen.
!!! Die Pässe der Staatsbürger Lettlands, die zwischen dem 1. Juli 1992 und 30. Juni 2002 ausgestellt wurden, sind für Reisen und auch für die Anwendung in Deutschland ab dem 1. Juli 2008 ungültig!!!
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