Eintragung im Einwohnerregister der Republik Lettland
Gemäß Paragraph 15 des Gesetzes der Einwohnerregister der Republik Lettland müssen lettische Staatsangehörige und Einwohner Lettlands die länger als 6 Monate in Ausland wohnen, Informationen über ihre Adresse und andere Daten über sich selbst an das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde) melden, falls diese Änderungen in deutschen Institutionen vorgenommen wurden.
Dies umfasst neben den persönlichen Informationen auch solche über Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Personen, für die eine Vormundschaft besteht.
Diese Änderungen können entweder direkt an das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde) gemeldet werden, oder die Übermittlung kann über die Botschaft der Republik Lettland erfolgen.
Um eine Anschrift zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
1. Antrag über die Änderung der Anschrift.
2. Kopie der Meldebescheinigung.
Um Informationen über eine in Deutschland erfolgte Eheschließung zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Registrierung einer in Deutschland geschlossenen Ehe.
2. Einen Auszug aus dem Heiratseintrag (sog. Internationale Heiratsurkunde).
3. Eine Kopie des Personalausweises / des Passes des Ehepartners.
4. Kopie des eigenen Passes.
Um Informationen über eine in Deutschland erfolgte Ehescheidung zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Registrierung einer in Deutschland geschiedenen Ehe.
2. Einen Beschluss des Amtgerichts (Familiengerichts) über die Ehescheidung im Original.
3. Kopie des eigenen Passes.
Um Informationen über ein in Deutschland geborenes Kind zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
1. Formloser Antrag.
2. Geburtsurkunde im Original.
3. Kopie des eigenen Passes.
