Dokumentanforderung aus Lettland
Zur Bearbeitung eines solchen Anliegens müssen wir das Dokument von den zuständigen Behörden in der Republik Lettland anfordern.
Bitte füllen Sie hierzu das beigefügte Antragsformular vollständig aus. Pro benötigtes Dokument müssen Sie bitte 3 Anträge (Formular kann hier heruntergeladen werden) im Original ausfüllen.
Damit die Urkunden in Deutschland rechtsgültig sind, müssen sie in Lettland mit einer Apostille beglaubigt werden.
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf folgende Konten der Lettischen Botschaft bei der Commerzbank Berlin:
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15,00 EUR |
Konto- Nr. 266 505 701 BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: K/N, Bearbeitung |
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10,00 EUR
(für bevollmächtigte und juristische Personen-15,00 EUR) |
Konto- Nr. 266 505 701 BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: K/N, Dokumentanforderung |
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10,00 EUR
(für bevollmächtigte und juristische Personen-15,00 EUR) |
Konto- Nr. 266 505 702 BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: V/N, Apostille |
Den ausgefüllten Antragen legen Sie bitte bei der Rücksendung folgende Unterlagen bei:
- Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg;
- Ausreichend frankierter Rückumschlag (Einschreiben).
Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!
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