Botschaft der Republik Lettlan...  /  Konsularische Information
  

Ausbürgerung aus der lettischen Staatsbürgerschaft

Seite drucken
Seite versenden

Um auf die lettische Staatsangehörigkeit verzichten zu können, muss man folgende Unterlagen bei der Botschaft einreichen:

1. In lettischer Sprache ausgefülltes Antragsformular (Z1) oder formloser Antrag. Werden die Unterlagen per Post geschickt, muss die Unterschrift notariell beglaubigt werden.

2. Deutsche Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde.

3. Kopie des lettischen Passes.

4. Falls die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Passes.

5. Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden: Nachweis über das Entrichten der Gebühr durch eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung.

Wenn eine Person bis zum 18. Lebensjahr auf die lettische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Von Eltern in lettischer Sprache ausgefülltes Antragsformular (Z2) oder formloser Antrag.
Falls die Eltern getrennt leben: eine notariell beglaubigte Zustimmung des zweiten Elternteiles. Die Zustimmung des zweiten Elternteiles ist nicht erforderlich, wenn:
- derjenige/diejenige verstorben ist (dem Antrag ist die Sterbeurkunde beizulegen),
- demjenigen/derjenigen das Erziehungsrecht entzogen worden ist (ein Gerichtsurteil ist beizulegen).
Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen dem Antrag auch selbst mit ihrer Unterschrift zustimmen.
Werden die Unterlagen per Post geschickt, müssen die Unterschriften notariell beglaubigt werden.

2. Deutsche Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde.

3. Kopie des lettischen Passes.

4. Falls die Person die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Passes.

5. Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden: Nachweis über das Entrichten den Gebühren durch eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung.

Die Gebühren überweisen Sie bitte auf folgende Konten der Lettischen Botschaft:


25,00 Euro


Botschaft der Republik Lettland
Konto - Nr. 266 505 702
Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: V/N, Ausbürgerung

45,00 Euro

(wenn Eltern gemeinsam mit ihrem Kind verzichten, ist diese Gebühr nur einmal zu bezahlen)

Botschaft der Republik Lettland
Konto - Nr. 266 505 701
Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: K/N, Dokumentbearbeitung


Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!


Es kann zwei bis vier Monate in Anspruch nehmen, bis eine Entscheidung über die Ausbürgerung getroffen wird. Nach Zustimmung und Erhalt der Verfügung des Innenministeriums der Republik Lettland über den Verlust der lettischen Staatsbürgerschaft ist der lettische Pass der Botschaft zuzusenden.