Konsulat der Republik Lettland in Bonn
Botschaft der Republik Lettlan...  /  Konsularische Information
  

Ausbürgerung aus der lettischen Staatsbürgerschaft

Um auf die lettische Staatsangehörigkeit verzichten zu können, muss man folgende Unterlagen bei der Lettischen Botschaft einreichen:


1. in lettischer Sprache ausgefülltes Antragsformular (Z1);

2. zwei Passfotos (3 X 4 cm);

3. Deutsche Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde;

4. Kopie vom lettischen Pass;


Wenn ein Kind auf die lettische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, muss man folgende Unterlagen einreichen:


1. von Eltern in lettischer Sprache ausgefülltes Antragsformular (Z2);

Falls die Eltern getrennt leben - eine notariell beglaubigte Zustimmung des zweiten Elternteiles. Die Zustimmung des zweiten Elternteiles ist nicht erforderlich, wenn:

- derjenige/diejenige verstorben ist (dem Antrag ist die Sterbeurkunde beizulegen) oder

- demjenigen/derjenigen das Erziehungsrecht entzogen worden ist (ein Gerichtsurteil ist beizulegen).

Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen dem Antrag auch selbst mit ihrer Unterschrift zustimmen.


2. Deutsche Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde;

3. für Kinder ab 1 Jahr - 1 Passfoto (3 x 4 cm);

4. Geburtsurkunde im Original;

5. für Kinder ab 16 Jahren – Passkopie;


Es ist zu beachten, dass alle in Deutschland ausgestellten Unterlagen (Einbürgerungsurkunde, notarielle Beglaubigung auf dem Antrag) bei den örtlichen Behörden (Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landesministerium bzw. Senator des Innern, Amtsgericht oder Landesgericht) mit einer Apostille zu bestätigen sind!

Werden die Unterlagen per Post geschickt, müssen alle Unterschriften notariell beglaubigt werden.

 

Die Gebühren sind auf folgende Konten der Lettischen Botschaft bei der Commerzbank Berlin zu überweisen:

25,00 EUR

(wenn Eltern gemeinsam mit ihrem Kind verzichten, ist diese Gebühr nur einmal zu bezahlen)

Konto- Nr. 266 505 702
BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: V/N, Ausbürgerung

15,00 EUR

(wenn Eltern gemeinsam mit ihrem Kind verzichten, ist diese Gebühr nur einmal zu bezahlen)

Konto- Nr. 266 505 701
BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: K/N, Bearbeitung

Falls sie eine Bescheinigung über den Verlust der lettischen Staatsbürgerschaft in deutscher Sprache benötigen -

10,00 EUR

Konto- Nr. 266 505 701
BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: V/N, Ausbürgerungs Bescheinigung


Ein vom Kreditinstitut bestätigter Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg als Nachweis der Entrichtung der Gebühr und Briefmarken im Wert von EUR 5 zur Übersendung der Dokumente per Post sind der Botschaft zuzusenden.


Es kann 2 bis 4 Monate in Anspruch nehmen, bis eine Entscheidung über die Ausbürgerung getroffen wird. Nach Zustimmung und Erhalt der Verfügung des Innenministeriums der Republik Lettland über den Verlust der lettischen Staatsbürgerschaft ist der lettische Pass der Botschaft zuzusenden.


Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!



Reinerzstraße 40 - 41, 14193, Berlin, +49 3082600222